QUOTE(prototyp @ Sep 1 2005, 09:14 AM)
nun wird der staatsanwalt zu safer surf gehen und fragen:"wir brauchen alles über user x weil der kinderpornos runtergeladen hat" müsste dann safer surf nicht etwas geben an daten? und falls er etwas an daten gibt, könnte man das gleiche ja auch mit andern illegalen medien machen (illegale dvd rips usw).
Was meint ihr?
Das ist genau das, was passiert (deshalb gibt es ja Aufbewahrungsfristen der Daten bei den Providern). Vorausgesetzt natürlich, SaferSurf betreibt seine Maschinen in einem Land, auf welches die Staatsanwaltschaft Zugriff hat...
Die entscheidende Frage ist, ob der Staatsanwalt den Anfangsverdacht für so hoch hält, daß er
das Datenschutzrecht für den Betroffenen außer Kraft setzt und die Auslieferung der Daten anordnet. Und dabei spielt es sicherlich eine Rolle, wie die Anklage lautet - da gibt es sehr wahrscheinlich einen Unterschied zwischen der Verfolgung einer Straftat und der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit.
Was wiederum der Grund dafür ist, wieso die Rechteinhaber daran interessiert sind, die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke durch den Gesetzgeber möglichst stark "kriminalisieren" zu lassen - weil sie anschließend bessere Chancen haben, den Staatsanwalt auf ihre Seite zu ziehen (der ja auch das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" von vorn herein einstellen lassen könnte, um die von Steuergeldern finanzierten Strafverfolgungsbehörden zu entlasten).