QUOTE(McMaster @ Oct 3 2008, 12:08 PM)

Das Problem bei der Sache ist, das man das Eingangsverzeichnis ja freigeben muss. Fertige und nicht verschobene Downloads sind somit abfragbar. Oder nicht oder doch?
Um einem etwaigen Missverständnis vorzubeugen, lass mich die Sache mit dem "Abfragen von Downloads" präzisieren.
Es ist richtig, dass eMule Dir keine Wahl lässt, Dateien, die noch nicht vollständig heruntergeladen sind, freizugeben. Andere eMule-Clients können Dich als Anbieter einer noch nicht vollständig heruntergeladenen Datei finden. Beim Verbinden zu ed2k-Servern und beim Teilnehmen im Kad-Netzwerk teilst Du der ed2k-Welt mit, dass Du diese Dateien besitzt. Wenn dann ein eMule-Client eine Suche ausführt für Dateien, die Du freigegeben hast, kann Dich dieser Client finden.
Etwas ganz anderes ist dagegen die Abfrage der Liste aller freigegebenen Verzeichnisse und Dateien. Hierbei setzt sich ein Client mit Dir direkt in Verbindung mit dem Ziel, alle Deine freigegebenen Verzeichnisse und Dateien zu erfahren, und nicht nur ganz bestimmte Dateien.
Diese Liste aller freigegebenen Dateien wird nur dann an einen eMule-Client übertragen, wenn Du es explizit erlaubst. Standardmäßig ist dies in eMule abgeschaltet; Du musst es also explizit einschalten. Hast Du es nicht erlaubt, kann Dein Gegenüber so lange und so oft fragen, wie er will, aber er bekommt keine Antwort.
Ein paar ed2k-Clients schicken in regelmäßigen Abständen die Abfrage aller freigegebenen Dateien an alle Clients, die sie kennen. Dies ist zwar nicht die feine Englische, aber schaden tut es ja auch nicht, so lange Du die Übertragung verboten hast.