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Full Version: Sind Caps Illegal?
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DoubleDHZ
Ich bin mal seit längerem wieder mal im Forum und jetzt über den Thread "Abmahnwelle" gestolpert. Da ist mir was eingefallen, was ich schon immer mal wissen wollte:

Wenn jemand eine Serie/einen Film capped und den dann ins Netz stellt, ist das dann auch eine Urheberrechtsverletzung?
Bei solchen Sachen sind dann natürlich alle Inserts des jeweiligen TV-Senders zu sehen, bloss die Werbung ist sogut wie immer rausgeschnitten. Im Prinzip ist es ja nichts anderes als wie damals, wo noch jeder alles vom Fernsehen auf VHS aufgenommen hat und man sich dann die Kassetten von seinem Kumpel ausgeliehen oder kopiert hat.

Wie sieht es denn hier mit der Gesetzeslage aus?
coluche
QUOTE
Wenn jemand eine Serie/einen Film capped und den dann ins Netz stellt, ist das dann auch eine Urheberrechtsverletzung?


Ja.
Indingi
ZITAT(DoubleDHZ @ Apr 6 2008, 10:14 PM) *
Wenn jemand eine Serie/einen Film capped und den dann ins Netz stellt, ist das dann auch eine Urheberrechtsverletzung?


Um, sagen wir lieber 'vielleicht' wink.gif

Grundsätzlich ist die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ohne Genehmigung des Urhebers widerrechtlich.
Nur haben Recht und Verstand nicht immer unbedingt etwas miteinander zu tun.
So erlaubt z.B. das Urheberrecht (zumindest in der Fassung von 2003 - kA, ob sich seitdem wieder etwas geändert hat) Privatkopien, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird".

Nun ist es zweifelhaft, mindestens aber interpretationsfähig, wie der Mitschnitt einer frei empfangbaren Fernsehausstrahlung eine rechtswidrig hergestellte Vorlage sein kann.

Eine wunderschöner Kommentar zu der ganzen Unsicherheit findet sich z.B. auf http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15690/1.html.


Im Zweifel wird die rechtlich etwas schwammige Situation natürlich keinen Rechteinhaber (Film/Musik/etc.) davon abhalten Dir Urheberrechtsverletzungen vorzuwerfen und dich vor den Kadi zu zerren.
Mir wäre jetzt aber noch kein Fall bekannt, wo sich jemand tatsächlich zur Wehr gesetzt hätte und sein Recht auf Privatkopie (auch letztinstanzlich) hat klären lassen.


Von daher landen wir die Konsequenzen für Dich betreffend leider doch wieder bei Coluches Aussage 'Ja', denn den Rechteinhaber schert es im Zweifel wenig, ob Du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast oder nicht - er wird sie Dir erst einmal einfach vorwerfen.
DoubleDHZ
Danke für die umfangreiche Antwort.

Ich hab mich dort und auch ein paar Links weiter etwas eingelesen. Also das wohl stärkste Stück ist ja, dass man sich nicht mal mehr eine Kopie für den CD-Wechsler machen darf. Mach ich zwar nicht, stört mich aber trotzdem. Was ich aber mache, ist mein Walkman-Handy mit MP3s zu füttern, die ich per mitgelieferter Software aufs Handy bekomme. Soll denn das dann auch illegal sein? (Ist ja quasi nichts anderes als sich eine Kopie fürs Auto zu machen.)
Anabolic-Frolic
Nächstes mal bitte solche Themen ins OFF-Topic, die gehören hier nicht hin!
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