ZITAT(DoubleDHZ @ Apr 6 2008, 10:14 PM)

Wenn jemand eine Serie/einen Film capped und den dann ins Netz stellt, ist das dann auch eine Urheberrechtsverletzung?
Um, sagen wir lieber 'vielleicht'

Grundsätzlich ist die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ohne Genehmigung des Urhebers widerrechtlich.
Nur haben Recht und Verstand nicht immer unbedingt etwas miteinander zu tun.
So erlaubt z.B. das Urheberrecht (zumindest in der Fassung von 2003 - kA, ob sich seitdem wieder etwas geändert hat) Privatkopien, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird".
Nun ist es zweifelhaft, mindestens aber interpretationsfähig, wie der Mitschnitt einer frei empfangbaren Fernsehausstrahlung eine rechtswidrig hergestellte Vorlage sein kann.
Eine wunderschöner Kommentar zu der ganzen Unsicherheit findet sich z.B. auf
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15690/1.html.
Im Zweifel wird die rechtlich etwas schwammige Situation natürlich keinen Rechteinhaber (Film/Musik/etc.) davon abhalten Dir Urheberrechtsverletzungen vorzuwerfen und dich vor den Kadi zu zerren.
Mir wäre jetzt aber noch kein Fall bekannt, wo sich jemand tatsächlich zur Wehr gesetzt hätte und sein Recht auf Privatkopie (auch letztinstanzlich) hat klären lassen.
Von daher landen wir die Konsequenzen für Dich betreffend leider doch wieder bei Coluches Aussage 'Ja', denn den Rechteinhaber schert es im Zweifel wenig, ob Du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast oder nicht - er wird sie Dir erst einmal einfach vorwerfen.