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Full Version: Freibrief Zum Download? (vorratsdatenspeicherung)
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Dr.Lopez
Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,542335,00.html

Unter anderem heiß es dort:

Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.


Hört sich für mich so an als dürften die Telekommunikationsunternehmen wegen einem illegalen Download oder Geringfügigkeit keine Daten mehr an Logistep+Anwalt rausrücken...
dani_555
Da liegst du wohl leider falsch, der Artikel auf heise.de ist da ganz aufschlussreich: http://www.heise.de/newsticker/Verfassungs.../meldung/105338
Semm
So ist es. Ein Nebeneffekt der Entscheidung aus Karlsruhe sozusagen.
Allerdings wird im Moment noch diskutiert wie es mit Zugriff auf eventuell vorhandene Verbindungsdaten, die zu Abbrechungszwecken erhoben wurden, aussieht.

Nach dem "Holger Voss" Urteil dürfen Provider allerdings bei Flatrate Kunden (also dem Großteil der Nutzer) keine Verbindungsdaten mehr speichern, da diese bei Flatrates für Abbrechungszwecke nicht relevant sind.
Verschiedene Provider wie die Telekom hielten sich aber trotzdem nicht immer an die Rechtslage und speicherten trotz Flatrate. Am besten man kontaktiert den Datenschutzbeauftragten seines Providers oder ähnliches und besteht darauf, dass sie der Provider an geltendes Recht hält und bei Flatratekunden keine Verbindungsdaten (außer die zur VDS) speichert.
Nach Einführung der VDS war diese Regelung natürlich erst einmal irrelevant, nach dem heutigen Urteil sieht die Sache wieder anders aus.

Wenn man Flatratekunde ist und der Provider sich an geltendes Recht hält, also ausschließlich Verbindungsdaten für die VDS speichert, haben Abmahnanwälte und anderes Gesocks wohl tatsächlich ab heute auch ohne anonyme VPN-Verbindung ect. ein riesen Problem.

Ich würde allerdings erst einmal abwarten was die Rechtsexperten von c't und co. noch dazu zu sagen haben.
Semm
QUOTE(dani_555 @ Mar 19 2008, 10:52 PM) *
Da liegst du wohl leider falsch, der Artikel auf heise.de ist da ganz aufschlussreich: http://www.heise.de/newsticker/Verfassungs.../meldung/105338

Aha, genau so etwas habe ich mir gedacht:

"Allerorten steckten am heutigen Mittwoch Staatsanwälte die Köpfe zusammen, erörterten die Situation und kamen zu unterschiedlichen, freilich sehr vorläufigen Schlüssen."

"Anders als Schutt sieht die Rechtslage allerdings offenbar das Bundesministerium der Justiz. Dort räumt man im Rahmen einer Pressemeldung ein, dass es sehr wohl "geringfügige Einschränkungen" bei der Rechtsverfolgung von per Telekommunikation begangenen Straftaten gebe. Telekommunikationsunternehmen dürften in diesen Fällen aufgrund eines Abrufersuchens ermittelte Daten zukünftig nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln, wenn es sich dabei um solche handelt, die das Unternehmen "zu Abrechnungszwecken gespeichert" habe."

"Die Deutsche Telekom etwa speichert mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesdatenschutzbeauftragten für sieben Tage, wann sie welchem DSL-Kunden eine dynamische IP-Adresse zugewiesen hat, und dies aus Gründen des Systemschutzes. Andere Provider wie Arcor oder Hansenet speichern dagegen gar nicht."

"Ob sich die Telekom bezüglich der Herausgabe von Kundendaten künftig querstellen will, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen: "Wir werden die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal analysieren", erklärte Unternehmenssprecher Ralf Sauerzapf auf Nachfrage."
Dr.Lopez
Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlung von Tauschbörsennutzern

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat sich offen mit der Medienindustrie angelegt. Sie lehnt seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab. Massenstrafanzeigen von Rechteinhabern beziehungsweise Rechtsanwaltskanzleien bleiben dort jetzt unbearbeitet, wie die Wuppertaler Rundschau herausfand.

"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen", teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, nun mit. Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".

Den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider habe der Gesetzgeber bislang abgelehnt, dies werde "durch die Strafanzeigen unterlaufen", erklärte Baumert. Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind eigenen Angaben zufolge im Januar und Februar 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, zu denen man den Anschlussinhaber ermitteln sollte.

Die Medienindustrie will sich mit der Verweigerung der Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht abfinden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde prasseln nun Beschwerden von Rechteinhabern und abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien ein. "Dort werden derzeit die Vorgänge geprüft", bestätigte Baumert. (hob/c't)
Lastwebpage
"... Anders als Schutt sieht die Rechtslage allerdings offenbar das Bundesministerium der Justiz. ..."
"Wir werden die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal analysieren", erklärte Unternehmenssprecher Ralf Sauerzapf"

Nichts Genaues weiß man nicht, und bis dahin werden die Anwälte, so oder so, erstmal nicht arbeitslos.

Naja, Deutschland war ja noch nie ein Freund von einfachen, verständlichen, "Ja oder Nein" Gesetzen. dry.gif
Dr.Lopez
Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie bei Filesharing

Bei den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten schwindet offenbar die Bereitschaft, weiter als Erfüllungsgehilfe für die Medienindustrie tätig zu werden. Nachdem jüngst die Staatsanwaltschaften von Wuppertal und Duisburg die Aufnahme von Ermittlungen verweigert hatten, hat nun das Landgericht (LG) Saarbrücken in einer neuen Entscheidung der Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Nutzerdaten verboten.
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Seine Entscheidung begründet das Gericht in seinem Beschluss vom 28. Januar 2008 (Az.: 5 (3) Qs 349/07) mit einem Hinweis auf Paragraf 406e der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist eine beantragte Akteneinsicht zu versagen, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen. Dies sei dann der Fall, wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten größer ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennenzulernen. Eine besondere Schutzwürdigkeit läge insbesondere dann vor, wenn die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht für die Verletzung des Anzeigenerstatters und Geschädigten ergeben haben.

Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folge nach Ansicht der Richter noch nicht, dass die ermittelte Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Da somit ein hinreichender Tatverdacht nicht ohne weiteres bejaht werden könne, sei die Akteneinsicht zu verweigern. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)
cubefox
@ lopez: die daten der staatsanwaltschaft werden bald nicht mehr nötig sein, weil die contentindustrie einen direkten auskunftsanspruch beim provider bekommt.

http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-v.../meldung/106380

na dann gute nacht.
jslslsl
Siehe dazu auch http://www.google.de/url?sa=t&ct=clnk&...lJHMeoT_HgcbUGA Stellungnahme eines RAe Wilde & Beuger zu FileSharing Gruss jslslsl
cubefox
ZITAT(jslslsl @ Apr 25 2008, 08:22 PM) *
Siehe dazu auch http://www.google.de/url?sa=t&ct=clnk&...lJHMeoT_HgcbUGA Stellungnahme eines RAe Wilde & Beuger zu FileSharing Gruss jslslsl

das was da steht ist großer blödsinn: "Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen." <-- das gegenteil ist der fall.


es kommt aber noch härter. der auskunftsanspruch gilt jetzt auch für die ip-adressen, selbst für die ip-adressen der vorratsdatenspeicherung, da diese laut einem urteil nicht als "verkehrsdaten" gelten.
Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/107197
http://www.golem.de/0804/59394.html

der eilentscheid der die herausgabe der über die vorratsdatenspiecherung herausgegebenen daten beschränkt ist damit hinfällig.
Heronimo
"Sollten dem hierzulande datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, müsste deren Änderung "schnell in Angriff" genommen werden."
Aha, und sollte die Würde des Menschen Präventivfolter oder sowas im Weg stehen muß deren Änderung dann auch ganz schnell in Angriff genommen werden. Wenn das Postgeheimnis der Neugier der staatlichen Behörden entgegensteht, muß dessen Änderung auch ganz schnell in Angriff genommen werden.
Alle Menschen sind gleich, die Musikindustrie reich...
Heronimo
Schade, in der Schweiz könnte man ne Volxabstimmung zu machen...
Heronimo
Schade, in der Schweiz könnte man ne Volxabstimmung zu machen...
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