QUOTE(dani_555 @ Mar 19 2008, 10:52 PM)

Da liegst du wohl leider falsch, der Artikel auf heise.de ist da ganz aufschlussreich:
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungs.../meldung/105338Aha, genau so etwas habe ich mir gedacht:
"Allerorten steckten am heutigen Mittwoch Staatsanwälte die Köpfe zusammen, erörterten die Situation und kamen zu unterschiedlichen, freilich sehr vorläufigen Schlüssen."
"Anders als Schutt sieht die Rechtslage allerdings offenbar das Bundesministerium der Justiz. Dort räumt man im Rahmen einer Pressemeldung ein, dass es sehr wohl "geringfügige Einschränkungen" bei der Rechtsverfolgung von per Telekommunikation begangenen Straftaten gebe. Telekommunikationsunternehmen dürften in diesen Fällen aufgrund eines Abrufersuchens ermittelte Daten zukünftig nur dann an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln, wenn es sich dabei um solche handelt, die das Unternehmen "zu Abrechnungszwecken gespeichert" habe."
"Die Deutsche Telekom etwa speichert mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesdatenschutzbeauftragten für sieben Tage, wann sie welchem DSL-Kunden eine dynamische IP-Adresse zugewiesen hat, und dies aus Gründen des Systemschutzes. Andere Provider wie Arcor oder Hansenet speichern dagegen gar nicht."
"Ob sich die Telekom bezüglich der Herausgabe von Kundendaten künftig querstellen will, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen: "Wir werden die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal analysieren", erklärte Unternehmenssprecher Ralf Sauerzapf auf Nachfrage."