Geschaedigter
Mar 1 2008, 10:22 AM
Hallo Freunde!
Wer derzeit das Web durchstöbert, finded eine Reihe von Meldungen, dass Copyrightinhaber angefangen haben, die einzelnen P2P-User der Reihe nach abzuschießen. Momentan sind die Copyrightinhaber von "GAMES" darin recht rege, sowie jene Brüder aus der Pornoindustrie.
Ihr Vorgehen ist simpel:
Die Copyrightinhaber beauftragen eine Firma, einen Lockvogel ins P2P-Netz zu stellen, über den ein Großteil der Downloader stolpert. Da jedermann, der das will, die IP Adresse feststellen kann, mit der sich ein Client auf einem Server eingeloggt hat, können sich die Herrschaften getrost an den Staatsanwalt wenden, mit Klage gegen Unbekannt. Der Staatsanwalt nun hat natürlich das Recht, vom jeweiligen Provider den Owner der IP-Adresse zu erfragen, und damit ist der Owner dem Kläger trotz Datenschutzklausel bekannt geworden. Er läßt jetzt die Klage fallen, weil die ja sowieso nix bringt, und stellt stattdessen - findig und clever - eine vielversprechende, vorgedruckte Abmahnung aus.
Das Fatale: Man braucht die Lockvogel-Datei gar nicht heruntergeladen zu haben. Es genügt, wenn der eigene Client im Augenblick der Ermittlungen mit dem betreffenden Server verbunden war, denn der Anwalt wartet mit Gutachten auf, die der Software, mit der die IP geloggt worden ist, unbedingte "Fehlerfreiheit" bescheinigt; glaub's nun oder glaub's nicht.
Fazit: Eine Abmahnung trudelt ins Haus, in der man aufgefordert wird, binnen von vier Tagen 300€ oder mehr auf den Tisch zu blättern und eine Unterlassungsklausel mit Schadenersatzdohung in fünstelliger Höhe zu untershreiben, oder die Sache geht vor Gericht.
Soweit so gut! Im Web kann man nun nachlesen, dass die Gerichte mal so, mal so entscheiden, vor allem aber, dass es untragbar teuer wird, wenn die Gerichte zugunsten des Copyrightinhabers entscheiden ...!
Aus den vorgenannten Gründen lautet wohl auch die Summe aller von mir gelesenen Ratschläge in etwa so: Hast du das notwendige Geld, dann hau dem Anwalt eine Gegenklage mit Unterlassungsforderung um die Ohren, dass ihm Hören und sehen vergeht. Die Chancen stehen nicht allzuschlecht, wenn man - vielleicht durch eine Suche im Web - nachweisen kann, dass die Abmahnung kein Einzelfall, sondern Teil einer Abmahnwelle ist. Und es besteht IMMER auch eine Nachweispflicht, dass der Kläger sich die Daten des angeblichen Sünders nicht "illegal" beschafft hat. Andererseits, wenn man KEIN Geld hat, dann lautet die Summe der Ratschläge eindeutig: ZAHLEN. Denn mit wenig oder gar keinem Geld, läßt sich eine aufwändige Gerichtsverhandlung wohl kaum durchstehen, zumal der Rechtsschutz nicht wirklich bezahlen will. Und verliert man den Prozess, wird es sehr, sehr teuer. Rein rechtlich hat der Copyrightinhaber sogar die Möglichkeit hochzurechnen, wieviel User sich die Datei weltweit insgesamt gezogen haben, und - bummsdich - steckt der arme Downloader so tief im Dreck, dass er 30 Jahre lang keine Sonne mehr sieht.
Mein eigener Fall ist noch nicht ausgestanden. Zum einen haben wir nur einen einzigen Rechner im Netzwerk, der Zugriffsrechte aufs Intenet hat, und zum zweiten war er zum angegebenen Zeitpunkt zur Wartung außer Haus. Wir haben dem Anwalt deshalb einen Kompromiss vorgeschlagen und die Zahlungssumme kurzerhand halbiert, weil es ihm schwer fallen dürfte, uns WIRKLICH eine Copyrightsverletzung nachzuweisen. Denn auch ER kann einen Prozess verlieren, und das kostet ihn ebenfalls eine Stange Geld. Aber darauf verlassen würde ich mich nie, denn meine Freunde und ich haben einschlägige Erfahrungen mit deutschen Gerichten gemacht, welche dir die Haare zu Berge stehen lassen würden.
Mal sehen wie's ausgeht. Ich sage euch Bescheid!
Ich hatte in der Vergangenheit eine Menge Spass mit Filesharing. Aus diesem Grund komme ich jetzt nicht umhin, meine P2P Freunde über das zu informieren, was da draußen derzeit abgeht.
Mein Rat: Informiert euch über "Tor" oder andere "Tunnelsoftware" oder klickt beim Download keinesfalls copyrightgeschütze Files an - ich meine ja nur - sonst kann es euch gehen wie Tausenden anderer User, die derzeit ihren Eltern beichten müssen, dass sie illegal ein Spiel gezogen haben, das die mit Recht Erbosten jetzt überteuert bezahlen müssen.
Trotzdem Happy Filsharing!
Euer Geschaedigter
Lastwebpage
Mar 1 2008, 10:51 AM
ZITAT
, wenn man KEIN Geld hat, dann lautet die Summe der Ratschläge eindeutig: ZAHLEN.
Wenn KEINER zahlen würde, es auch KEINE Abmahnungen geben...
ZITAT
...klickt beim Download keinesfalls copyrightgeschütze Files an...
Wenn ich das nicht machen würde, würde ich gar kein eMule verwenden. Wozu auch? Für Linux CDs ?
Sorry, aber den Leuten die in Foren posten "Ich benutze Emule nur für legale Sachen!", denen glaube ich irgendwie nicht...
Some Support
Mar 1 2008, 12:22 PM
Abgesehen davon, dass eMule tatsächlich nicht für illegale Downloads genutzt werden sollte (und ja, es gibt eine Großteil legaler Dateien, sei es weil deren Schutz ausgelaufen ist oder weil die Urheber diese frei veröffentlichen) so ist dies:
QUOTE
Das Fatale: Man braucht die Lockvogel-Datei gar nicht heruntergeladen zu haben. Es genügt, wenn der eigene Client im Augenblick der Ermittlungen mit dem betreffenden Server verbunden war
doch recht unwahrscheinlich. Strafbar ist eben nur der Download (bzw das Anbieten) afaik, aber selbst wenn der Versuch strafbar wäre lässt sich dieser aufgrund der Natur von eMule nicht nachweisen, schließlich weiß der Anbieter nicht unter welchem Namen eine Datei gefunden worden ist.
Aber das ändert natürlich nichts an der Tatsache dass es durchaus Rechtinhabern möglich ist, Verletzungen ihrer Urheberrechte in eMule zu verfolgen (genau wie in allen anderen nicht anonymen P2P-Filesharing-Programmen wie BitTorrent auch).
prototyp
Mar 3 2008, 12:55 PM
ZITAT(Lastwebpage @ Mar 1 2008, 11:51 AM)

Wenn ich das nicht machen würde, würde ich gar kein eMule verwenden. Wozu auch?
was ist dein problem? Ist es so schwer zu verstehen das man im entwickler forum von emule das runterladen von ILLEGALEN DATEIN nicht unterstützt?
Lastwebpage
Mar 4 2008, 08:33 AM
Sagte ich das?
Ich sagte nur, dass ich diese Kommentare wie "Ich lade oder uploade NUR legale Sachen und werde deshalb auch nie Probleme bekommen" für etwas unglaubwürdig halte.
Ich sagte NICHT dass ein offizielles Forum illegale Sachen unterstützen sollte, nur diese ewigen, für mich unglaubwürdigen, Kommentare bringen auch keinen wirklich weiter.
Anabolic-Frolic
Mar 6 2008, 01:18 PM
ZITAT(Lastwebpage @ Mar 4 2008, 09:33 AM)

Ich sagte NICHT dass ein offizielles Forum illegale Sachen unterstützen sollte, nur diese ewigen, für mich unglaubwürdigen, Kommentare bringen auch keinen wirklich weiter.

Das gleiche zählt für Deinen Kommentar oben.

... manch einer lernt es nie...
prototyp
Mar 6 2008, 02:01 PM
ZITAT(Lastwebpage @ Mar 4 2008, 09:33 AM)

...nur diese ewigen, für mich unglaubwürdigen, Kommentare bringen auch keinen wirklich weiter.

dann sag uns mal was glaubwürdige Kommentare sind?
"bringen auch keinen wirklich weiter......" also in diesem thread geht es um eine "Abmahnwelle". in diesen strudel kommt man weil man illegale sachen gemacht haben soll. Wenn jemand zuschnell fährt auf der Autobahn, dann weiss er das er bestraft werden kann. Wenn jemand Gewalt gegen andere ausübt, muss er wissen das er bestraft werden kann. genau so ist es hier mit emule. wenn jemand illegales zeugs hoch-/runterläd, muss er damit leben können das er irgendwann dafür die konsequenzen trägt.
hier heulen bringt nichts. wenn man nicht mehr schlaffen kann, wäre es besser wenn man aufhört das gesetz zu brechen.
mightyEx
Mar 7 2008, 09:03 PM
Für sicherheitssensitive Daten (das kann jetzt jeder interpretieren, wie er möchte) wäre es m.E. Zeit für eine Anonymisierung. Entsprechende Ansätze gibt es ja bereits. Mit der richtigen Technik wären selbst IP-Adressen egal, weil Quelle und Ziel (durch zufälliges Routing) sowie Inhalt der übertragenen Botschaft (durch Ende zu Ende Verschlüsselung) unbekannt sind. Statt IP's werden ID's verwendet, die nicht zuzuordnen sind. Daten werden nicht von Punkt zu Punkt sondern über Nodes gesteuert. Ansätze sind z.B. RShare und Stealthnet.
tHeWiZaRdOfDoS
Mar 8 2008, 08:21 AM
QUOTE(Some Support @ Mar 1 2008, 01:22 PM)

Strafbar ist eben nur der Download (bzw das Anbieten) afaik, aber selbst wenn der Versuch strafbar wäre lässt sich dieser aufgrund der Natur von eMule nicht nachweisen, schließlich weiß der Anbieter nicht unter welchem Namen eine Datei gefunden worden ist.
Tja, aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" wie es so "schön" heisst...
Man kann zwar einen als "Linux ISO" betitelten Hollywoodstreifen laden und gleich wieder löschen wenn man sieht was es ist aber was hilft das de facto? Das ist das paradoxe an der Situation, wenn ich z.B. unwissentlich Falschgeld verteile dann habe ich keine Strafe zu erwarten, wenn ich aber unwissentlich Teile von copyrightgeschützten Dateien verteile dann... naja...
Man kann sich den Prozess vor Gericht nicht leisten weil einfach die Schadenssumme so horrend hoch angesetzt wird dass es sich kaum einer leisten kann es darauf anzulegen und dann eben lieber einen Bruchteil davon als "Vergleich" (oder besser gesagt: Erpressungsgeld) bezahlt - dies nennt sich dann "Gerechtigkeit", die können sich eben nur die leisten die finanziell gut gepolstert sind.
ShadowOTD
Mar 9 2008, 01:07 PM
Über kurz oder lang wird so ziemlich kein P2P Netzwerk, um eine "Schutzfunktion" gegen übereifrige Anwälte kommen. Die rechtslage in der Hinsicht sieht mittlerweile recht mies aus und solbald die ISP die Daten direkt an private Unternehmen rausrücken müssen, wird die Sache nicht besser.
Man muß nicht mal was illegales getan haben. Man braucht sich nur die Themen über versehntlich runtergeladene KiPo durchlesen, um zu sehen wie schnell sowas gehen kann. Und dann mal nachweise das man da dem Dateinamen nach was anderes laden wollte. Das ist wird eher kostspielig und unmöglich sein.
Howe
Mar 12 2008, 10:28 AM
§106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter WerkeZITAT
1. Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.
§19a UrhG: Recht der öffentlichen ZugänglichmachungZITAT
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Dieses Recht steht nur dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu, dies betrifft selbst legal zum Gebrauch gemachte Kopien.
§53 UrhG: Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen GebrauchZITAT
Abs. 6
Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Mit anderen Worten: Musik, Filme etc. für die man keine Urheberrechte besitzt, sollten weder gedownloaded noch geuploaded werden.
Falls jemand Interesse hat ein Abmahnschreiben zu Gesicht zu bekommen und sich die Texte und Vorwürfe allesamt durchzulesen, kann er dies hier kundtun.
Lastwebpage
Mar 12 2008, 05:34 PM
@tHeWiZaRdOfDos, SchadowOTD und Howe,
SO mies sieht die Gesetzeslage aber wohl nicht aus...
1) Es werden Firmen damit beauftragt nach IPs zu suchen, diese Leute verdienen damit Geld.
2) Es werden Anklagen, von Anwälten die ebenfalls Geld damit verdienen wollen, im Auftrag von Plattenfirmen u.ä., mit immensen Schadensersatzansprüchen erhoben.
3) Diese Schadensersatzansprüche können, gegen Zahlung einer wesentlich kleineren Summe und unterzeichnung eine Unterlassungserklärung und ich nehme an einer Rechtverzichtserklärung (oder wie man das nennt), abgegolten werden.
Ohne jetzt in irgendeiner Form rechtliches Wissen zu haben, als Laie stelle ich mir aber dann doch die Frage, dass wenn die Gesetzeslage so 100% wasserdicht wäre, sind die unter 1 und 2 genannten Personen/Personengruppen so edelmütig Samariter, dass diese vollkommen freiwillig auf Geld verzichten?
Das Ganze stinkt für mich eher nach billiger Abzocke und sogar Betrug, aber nunja ich habe, ja Gott sei Dank, keine Ahnung davon...
Peter
tHeWiZaRdOfDoS
Mar 12 2008, 06:24 PM
Wie oben schon geschrieben würden die wohl vor Gericht nicht durchkommen aber da sich kaum jemand leisten kann die immensen Anwalts- und Gerichtskosten aufzubringen ist der Ausweg über Schadensersatz und Unterlassungserklärung für die meisten besser... Gerechtigkeit dem, der sie sich leisten kann, denn der Staat braucht Geld...
Howe
Mar 12 2008, 07:47 PM
Da ja wie oben geschrieben, der Versuch schon strafbar ist, kann man sich den Anwalt eigentlich sparen, da schon ein Klick auf einen ed2k Link als Versuch gezählt wird. Ich kann jeden nur raten, die Finger von solchen Sachen zu lassen und ruhig zu schlafen (evtl. aus eigener Erfahrung ?!

).
Lastwebpage
Mar 13 2008, 05:13 PM
Ich streite ja nicht ab dass das verboten ist,
nur auf der anderen Seite, wenn man wesentlich mehr Geld verdienen könnte, warum tun die das dann nicht?
Mir ist der Grund für diese Abmahnung, mit wesentlich kleineren Summen, nicht so ganz klar.

Ich sehe das eher so wie tHeWiZaRdOfDoS. Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur einige wohl etwas gleicher.
ShadowOTD
Mar 19 2008, 07:14 PM
Ich ziehe meinen Einwand zurück. Die Rechtslage hat sich wohl gebessert, so das die Anwalts-Horde erstmal zurück bleibt.
heise Ticker: Vorratsdatenspeicherung
LaMuLe
Mar 29 2008, 12:23 PM
QUOTE(Geschaedigter @ Mar 1 2008, 10:22 AM)

Das Fatale: Man braucht die Lockvogel-Datei gar nicht heruntergeladen zu haben. Es genügt, wenn der eigene Client im Augenblick der Ermittlungen mit dem betreffenden Server verbunden war, denn der Anwalt wartet mit Gutachten auf, die der Software, mit der die IP geloggt worden ist, unbedingte "Fehlerfreiheit" bescheinigt; glaub's nun oder glaub's nicht.
Ich glaubs nicht und ein neues Urteil zeigt, dass es auch nicht richtig ist.
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080327111531.htmlgreetz
lamule
Lastwebpage
Mar 29 2008, 06:05 PM
kann mich mal irgendjemand, mit einem besseren Rechtswissen als ich,
über folgenden Satz aus dem Urteil aufklären?
ZITAT
...Die Klägerin beantragt, der Beklagten bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu untersagen, die Musikaufnahmen...
Was genau wird da vermiden, und warum?
BTW,
http://webhosting-und-recht.de/urteile/Lan...g-20080314.html , wenn ich das Richtig verstanden habe, wurde das Verfahren nur deshalb eingestellt, weil sich keiner der Klägerseite SELBER darüber informiert, dass die Urheberrechtsverletzung wirklich stattgefunden hat:
ZITAT
...
Der von der Klägerin für den Ermittlungsvorgang als Zeuge benannte (...), Leiter des Ermittlungsdienstes der p(...) GmbH, konnte zu den Ermittlungen aus eigener Wahrnehmung nichts sagen. Vielmehr hat er nur ausgesagt, dass die Ermittlungen durch einen Studenten namens (...) vorgenommen worden seien, der inzwischen wieder in Litauen lebe. Dieser habe ihm dann die Ermittlungsergebnisse vorgelegt und er habe die Ergebnisse am Bildschirm auf Plausibilität überprüft.
Bei den Ermittlungen selbst sei er nicht dabei gewesen und er habe auch nicht die Musikdateien angehört. Andere Beweismittel für die Durchführung der Ermittlungen hat die Klägerin nicht benannt.
Damit ist die Klägerin den Beweis für die Verletzungshandlung schuldig geblieben.
stimmt das so?
Teffi
Apr 27 2008, 12:09 AM
wie sieht die sache eigentlich aus wenn man in einem netzwerk die ports über NAT geöffnet hat so das man eine HighID bekommt. Kann dann derjenige der eine Datei abfragt nur die ID des Routers erkennen oder auch die interne ID.
Ist somit auch die MacAdresse oder weitere Informationen erkennbar die ohne die offenen Ports und somit mit LowID nicht ersichtlich wären?
Esel4711
Apr 27 2008, 05:09 AM
Mit ID meinst du IP?!?
Dein Router ersetzt (NICHT ergänzt) LAN-IPs durch seine eigene Adresse (bzw. bei eingehenden Paketen umgekehrt).
Die Antwort auf deinen letzten Satz lautet "nein"...
Teffi
Apr 27 2008, 07:42 AM
äh ja ich meinte IP.
ich habe folgenden abschnitt gelesen im hilfeforum:
Ist ein Router nicht für die Verwendung mit eMule konfiguriert, resultiert daraus automatisch eine niedrige ID. Ein Router "versteckt" (maskiert) die IP Adressen der an ihn angeschlossenen Computer. Versucht ein anderer Client eine Verbindung mit diesem maskierten Computer aufzunhemen, sieht er nur die IP Adresse des Routers, nicht aber die des Computers zu der er eigentlich verbinden möchte.
soweit so klar. aber irgendwo stand das wenn man die ports freischaltet, somit derjenige der eine Datei schickt direkt an die Lokale IP die Datei schickt ohne das der Router nochmal etwas zuordnen muss. Das heißt doch das dann dieser user aus dem internet die Lokale IP + evtl. MacAdresse des Computers sieht. oder?
wenn nun in einer WG ein mitbewohner im router eingestellt hatte das Port XYC für seine Lokale IP freigeschaltet sind und das Anfragen direkt an in weitergeleitet werden, so das er eine HoheID bei Emule bekommt. und der Anschlussinhaber bekommt eine Abmahnung, wäre dann mehr informationen ersichtlich wie die Router IP? Oder sind die Lokalen IPs und Mac Adressen und was weiß ich trotzdem von aussen nicht ersichtlich.
Esel4711
Apr 27 2008, 08:50 AM
ZITAT(Teffi @ Apr 27 2008, 09:42 AM)

...
soweit so klar. aber irgendwo stand das wenn man die ports freischaltet, somit derjenige der eine Datei schickt direkt an die Lokale IP die Datei schickt ohne das der Router nochmal etwas zuordnen muss. Das heißt doch das dann dieser user aus dem internet die Lokale IP + evtl. MacAdresse des Computers sieht. oder?
...
Nein
"freischalten" heißt in diesem Zusammenhang "Ports weiterleiten"...
Der Router führt eine Tabelle, welche eingehenden Pakete mit welcher Portnummer von welcher LAN-IP angefordert wurden (bzw. bestimmt sind: Andere Clienten nehmen aktiv von sich aus Kontakt zu deinem LAN-Rechner auf, welcher Rechner dafür zuständig ist ergibt sich aus der Portnummer), ersetzt die Ziel-IP (das ist die Router-IP) durch die LAN-IP des betreffenden Rechners und schickt diesem das Paket.
Lokale IPs und MAC-Adressen sind außerhalb des LANs NICHT Bestandteil solcher Pakete...
Esel4711
Apr 27 2008, 08:57 AM
Pakete, die sich nicht zuordnen lassen, "verdunsten" im Router. Deshalb können LowID-Clients nicht untereinander kommunizieren: Keiner von Beiden kann die Verbindung beginnen, da der Router des jeweiligen Zielrechners nicht weiß, für welche LAN-IP die Pakete bestimmt sind.
Teffi
Apr 27 2008, 09:30 AM
woher weiß der router aber dann trotzdem an wen es muss. weil irgendwie muss er die pakete ja weiterschicken auch bei einer lowID
KastenKopf
Apr 27 2008, 10:05 AM
Bei einer LowID läuft das in etwa so:
Fall 1: Dein eMule will eine Verbindung mit einem anderen herstellen.
Dein PC im LAN sagt dann dem Router: Ich möchte eine Verbindung mit dem Rechner mit der IP xyz:Port herstellen. Der Router merkt sich, dass zu diesem PC im Internet eine Verbindung läuft, Packt deine Pakete nochmal ein und schreibt als Absender seine Internet-IP drauf. Andersherum leitet er nun so lange diese Verbindung besteht ankommende Pakete an deinen PC weiter. Wenn die Verbindung geschlossen wird, merkt das der Router auch.
Fall 2: Ein anderer Muli will eine Verbindung mit deinem Muli herstellen.
Wenn er das direkt versuchen würde, kämen die Pakete in deinem Router an, als Ziel die Internet-IP des Routers und die Port-Nummer deines Mulis. Da gerade keine Verbindung zu dem Absender läuft (dein PC ist ja nicht derjenige, der die Verbindung anfangen will) und du dem Router nicht in einer Weiterleitungsregel erklärt hast, an welche IP im LAN er ankommende Pakete für Port x nun weiter schicken soll, wird er die Pakete dieses Verbindungsversuchs verwerfen und wenn er nett ist dem Absender noch mitteilen, dass das so nichts wird.
... Um das zu umgehen, gibt es den Mechanismus der LowID, bei dem letztendlich alle Verbindungen zu anderen clients immer von deinem PC aus gestartet werden.
Teffi
Apr 27 2008, 11:19 AM
wenn nun eine solche weiterleitungsregel eingestellt ist für einen port, dann gibt es ja bei routern die möglichkeit das man mehrere lokale IPs dieser Regel zuordnen kann. wie unterscheidet dann der router welches paket wohin muss? also zum beispiel bei deinem Fall 2
also weiterleitungsregel lautet dann "pakete an port xxx an IP 168.xxx.xxx und IP 168.xxx.xxx weiterleiten". vllt. ja weil beide rechner emule benutzen und eine hoheID wollen.
Esel4711
Apr 27 2008, 01:48 PM
Kannst du mal 'nen Router nennen, der das kann?
Stoepsel
Apr 27 2008, 03:19 PM
Also ich habe von Routern gehört, in denen man den gleichen Port an verschiedene IPs weiterleiten kann. Allerdings ist das Verhalten dieser Router bei einer solchen Fehlkonfiguration nicht sonderlich vorhersagbar. Mögliche Verhaltensweisen:
* Eingehende Verbindungen werden gar nicht weiterleitet.
* Eingehende Verbindungen werden laut der ersten Regel weitergeleitet.
* Eingehende Verbindungen werden laut der letzten Regel weitergeleitet.
* Eingehende Verbindungen werden laut einer zufällig ausgewählten Regel weitergeleitet.
Will man mehrere eMule's hinter einem Router mit hoher ID betreiben, muss man die einzelnen eMules schon unterschiedliche Ports konfigurieren, und die Portweiterleitungsregeln entsprechend aufsetzen. Ansonsten ist das Verhalten des Routers, wie bereits gesagt, eher unvorhersagbar und führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
Esel4711
Apr 28 2008, 08:05 AM
Gehört hab' ich auch von solchen Routern. Deren Firmware-Entwickler sollten verprügelt werden. Router, die sowas wirklich können, zählen ganz bestimmt nicht zum SoHo-Bereich...
Lastwebpage
May 1 2008, 04:44 PM
Ich hätte da auch eine Adresse zum Abmahnen:
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
http://www.gulli.com/news/d-sseldorfer-lan...ads-2008-05-01/Die Frage die ich mir da stelle ist, wie sieht es aus wenn ich downloade, mir die IP Adresse aber nicht gehört?
-Downloads in Firmen, siehe oben
-was wäre wenn ich meinem Nachbarn das Passwort für meinen WLAN Zugang meines Routers gebe? (oder gleich das Passwort+Verschlüsselung abschalte)
-Wer hindert mich daran mir alle 30 Minuten eine neue IP geben zu lassen?
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