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Full Version: Rechtliche Aspekte Zum Thema Download
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IT Manager
Sowohl im Strafverfahren als auch in den darauf folgenden Zivilverfahren muss die Uploadmöglichkeit positiv nachgewiesen werden. Der Täter muss einwandfrei identifiziert werden. Allein die IP-Adresse verrät nur den Anschlussinhaber. In Familien nutzen meist mehrere Menschen gleichzeitig einen Rechner. Wohngemeinschaften nutzen oft einen gemeinsamen Internetanschluss, W-LAN Anschlüsse können leicht manipuliert werden. Sind diese Hürden überwunden, muss zumindest im Strafverfahren der Vorsatz bzgl. der öffentlichen Zugänglichmachung positiv festgestellt werden. Angesichts der Tatsache, dass sich der Upload von Software völlig im Hintergrund abspielt und es den Nutzern primär auf den Download ankommt, sind sich technisch weniger versierte Benutzer oft nicht bewusst, dass sie die heruntergeladenen Daten auch anbieten.

Quelle W3 RAE-Michael Punkt De

Ich habe meinen ISP angeschrieben, welche Daten er "sammelt". Wenn er dem Urteil des LG Darmstadts folgt, muss er meine IP nach der Verbindung löschen. -> Ich habe flat.

Im Übrigen traue ich mir eine technische Diskussion jederzeit zu, das rechtliche müssen die RAs erledigen.
Das Ganze ist nur eine mächtige PR Maschine die auf Verunsicherung zielt.

So long
sauberesocke
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Anabolic-Frolic
Versteh das jetzt nicht falsch, aber welschen Sinn macht dieser Thread überhaupt ?
Das gab es hier schon oft genug, und wenn Du eine "ernsthafte" Disskusion starten willst, macht das bitte in einem der vorhanden Threads!! (Deswegen sind sie da)
dani_555
Aber der Urheberrechtsbruch wurde doch durch einen eindeutig identifizierten Anschluss ausgeführt. Wird dann im Zweifelsfall nicht einfach der Anschlussinhaber zur Rechenschaft gezogen? Und wenn nicht anders möglich durch "Beihilfe"?
IT Manager
Wie gesagt, der Täter muss einwandfrei identifiziert werden. Das gilt meines Erachtens immer im Straf- und Zivilrecht. Stell dir vor du surfst über einen WLAN Accesspoint in einem Hotel. Wird dann der Betreiber des Hotspots verantwortlich gemacht?
sauberesocke
QUOTE(IT Manager @ Dec 29 2006, 11:35 PM) [snapback]842430[/snapback]
Das gilt meines Erachtens immer im Straf- und Zivilrecht.

und genau da geht Dein Erachten in die falsche Richtung
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